
Arbeitsrecht Düsseldorf
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Wir beraten Sie von der Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch sowie vorallem zum Thema Befristung von Arbeitsverhältnissen.
Bei Neueinstellungen sind Befristungen bis zu zwei Jahren ohne Sachgrund möglich, u.U. auch bei "lange" zurückliegenden Vorbeschäftigungen. Acht Jahre sind aber eine zu kurze Pause: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Wer vor über 20 Jahre kurzfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, kann ohne Sachgrund erneut befristet eingestellt werden. Das Vorbeschäftigungsverbot gilt dann nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17 (Pressemeldung des Gerichts).